Wird die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia vorzeitig beendet, hat der Versicherer grundsätzlich nur Anspruch auf den Beitragsanteil, der dem Zeitraum entspricht, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat – sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung:
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, zahlst du grundsätzlich nur für die Zeit, in der du tatsächlich abgesichert warst. Der Versicherer behält also lediglich den Beitragsanteil für den Zeitraum mit bestehendem Versicherungsschutz – es sei denn, das Gesetz sieht in einem bestimmten Fall eine andere Regelung vor.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.
Muss ich bei vorzeitiger Beendigung den vollen Beitrag zahlen?
Nein. Der Anspruch des Versicherers beschränkt sich auf den Beitragsteil für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, soweit durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist, kann eine abweichende Regelung gelten.
Wovon hängt der Beitragsanteil ab, den der Versicherer behält?
Er richtet sich nach dem Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.