Fällt in der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung für dieses Risiko – der Versicherer erhält jedoch den Beitrag, den er bis zur Kenntnis vom Wegfall hätte erheben können.
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Besteht ein abgesichertes Risiko dauerhaft nicht mehr, endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Für die Zeit bis der Versicherer davon erfährt, kann er den entsprechenden Beitrag verlangen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer beim Wegfall zu?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Muss das Risiko dauerhaft wegfallen, damit die Regelung greift?
Ja, die Versicherung erlischt bei einem vollständigen und dauerhaften Wegfall des versicherten Risikos.
Erlischt der gesamte Vertrag, wenn ein Risiko wegfällt?
Die Versicherung erlischt bezüglich der weggefallenen Risiken. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.