Stirbt der Versicherungsnehmer, stellt sich die Frage, wie es mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Degenia in der Hundehaftpflicht weitergeht. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken – ergänzt um klar benannte mitversicherte Personen wie Ehegatte, Familienangehörige und Tierhüter.
Versichert ist:
Im Umfang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen (BBR) ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken versichert.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Mitversicherte Personen:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
- des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers,
- der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
- aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
- des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Vertrag genannten Hunde für private Zwecke. Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind auch bestimmte weitere Personen abgesichert – etwa der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, Familienangehörige, im Haushalt lebende Personen sowie ein nicht gewerbsmäßig tätiger Tierhüter. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Was ist über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken – im Umfang der AHB und der nachstehenden Besonderen Bedingungen (BBR).
Welche Personen sind mitversichert?
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, der Familienangehörigen, aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Sind auch Mithalter oder Miteigentümer versichert?
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt die Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Gilt der Versicherungsschutz auch für gewerbliche Zwecke?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken.