In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia sind im Tarif T24 - classic weitere Mitversicherungen eingeschlossen: Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer sowie übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.5 (1) AHB:
- Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 und § 7.5 (1) AHB – übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- öffentlichen und privaten Arbeitgebern
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Versicherungsschutz über die allgemeinen Regelungen der AHB hinaus. So können auch Personen, die auf den Hund aufpassen (Tierhüter), Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen. Zudem sind bestimmte Rückgriffsansprüche (Regressansprüche) einiger Träger und Arbeitgeber wegen Personenschäden mitversichert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche von Tierhütern mitversichert?
Ja. Abweichend von § 7.5 (1) AHB sind Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer eingeschlossen.
Welche Regressansprüche sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 und § 7.5 (1) AHB – übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten in der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - classic.
Wofür gelten die eingeschlossenen Regressansprüche?
Die eingeschlossenen übergangsfähigen Regressansprüche gelten wegen Personenschäden.