In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - optimum ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken abgesichert. Mitversichert sind zudem Ehegatte, Lebenspartner, Familienangehörige, weitere in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sowie nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter.
Versichert ist
Im Umfang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen (BBR) die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Mitversicherte Personen als Halter/Mithalter oder Tierhüter
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht:
- des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers,
- des Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist,
- der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
- aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
- des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Vertrag genannten Hunde für private Zwecke – im Rahmen der AHB und der Besonderen Bedingungen. Der Schutz kann sich zusätzlich auf benannte Mithalter oder Miteigentümer erstrecken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Darüber hinaus sind auch nahestehende Personen im Haushalt sowie ein Tierhüter, der nicht gewerbsmäßig tätig ist, in ihrer jeweiligen Eigenschaft mitversichert.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist grundsätzlich versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken – im Umfang der AHB und der nachstehenden Besonderen Bedingungen (BBR).
Sind Mithalter oder Miteigentümer mitversichert?
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt die Versicherung auch für benannte Mithalter beziehungsweise Miteigentümer.
Welche Personen im Haushalt sind mitversichert?
Mitversichert sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der Lebensgefährte (bei häuslicher Gemeinschaft und behördlicher Meldung beim Versicherungsnehmer), die Familienangehörigen sowie alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Ist ein Tierhüter mitversichert?
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Muss der Lebensgefährte bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Ja. Der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers ist mitversichert, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist.