Wer bei der Degenia eine Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T24 - optimum abgeschlossen hat, kann seinen Vertrag bei unverschuldeter und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit beitragsfrei stellen lassen – der Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird der Versicherungsnehmer vor Vollendung des 58. Lebensjahres unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer vor seinem 58. Lebensjahr ohne eigenes Verschulden und unfreiwillig seine Arbeit, muss er für einen bestimmten Zeitraum keinen Beitrag zahlen. Der Schutz aus der Hundehaftpflichtversicherung bleibt in dieser Zeit erhalten, wenn die festgelegten Kriterien erfüllt sind. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
Wenn der Versicherungsnehmer vor Vollendung des 58. Lebensjahres unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos wird und die genannten Kriterien vorliegen.
Bleibt der Versicherungsschutz während der Beitragsfreistellung bestehen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht während der Beitragsfreistellung fort.
Gilt die Regelung auch nach dem 58. Lebensjahr?
Die Beitragsfreistellung greift, wenn die Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt.
Wie lange gilt die Beitragsfreistellung?
Die Beitragsfreistellung erfolgt in dem zeitlichen Umfang, der bei Vorliegen der jeweiligen Kriterien genannt ist.