In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia ist im Tarif T24 - optimum genau definiert, wann Arbeitslosigkeit vorliegt: entscheidend sind die Führung als arbeitslose Person bei der Agentur für Arbeit sowie der Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch.
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
- a) der Versicherungsnehmer von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslose Person geführt wird und
- b) Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeitslosengeld II (gemäß SGB II) bezieht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Als arbeitslos im Sinne dieses Tarifs gilt eine Person nur dann, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Sie ist bei der Agentur für Arbeit offiziell als arbeitslos registriert und sie erhält zugleich eine entsprechende Leistung – entweder Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Diese Umschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Wann gilt man laut Tarif T24 - optimum als arbeitslos?
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des SGB III als arbeitslose Person geführt wird und Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeitslosengeld II (gemäß SGB II) bezieht.
Müssen beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein?
Ja. Sowohl die Führung als arbeitslose Person bei der Agentur für Arbeit als auch der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II müssen vorliegen.
Welche Leistungen werden für die Definition anerkannt?
Anerkannt werden Arbeitslosengeld gemäß SGB III oder Arbeitslosengeld II gemäß SGB II.
Welche Stelle führt die arbeitslose Person?
Die Führung als arbeitslose Person erfolgt durch die Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III.