Die Degenia Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T24 - premium schützt auch bei Schäden im Ausland: Der Versicherungsschutz gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt, solange der inländische Wohnsitz beibehalten wird. Zusätzlich stehen bei behördlich angeordneten Kautionen innerhalb Europas bis zu 50.000 EUR bereit.
Mitversichert ist – abweichend von § 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte weltweit.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Bei Versicherungsfällen in den USA bzw. US-Territorien werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Kosten sind:
- Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen
Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Kautionsleistung:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Ihren Hund gilt nicht nur in Deutschland, sondern begleitet Sie auf Reisen weltweit – und das ohne zeitliche Begrenzung, solange Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt. Ausgezahlt wird immer in Euro. Fordert eine Behörde in Europa eine Kaution, kann der Versicherer diese vorstrecken; sie wird später mit dem Schadenersatz verrechnet oder gegebenenfalls zurückgefordert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird. Der Schutz gilt weltweit und für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte.
In welcher Währung erfolgt die Leistung?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution übernommen?
Bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas, bei dem durch behördliche Anordnung eine Kaution zu hinterlegen ist, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung.
Was passiert, wenn die Kaution höher ist als der Schadenersatz?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Wie werden Kosten bei Versicherungsfällen in den USA behandelt?
Bei Versicherungsfällen in den USA bzw. US-Territorien werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024