Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt bei der Degenia Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T24 - premium der Schutz für den mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner sowie deren unverheiratete Kinder zunächst bestehen – und lässt sich durch Einlösen der nächsten Beitragsrechnung fortführen.
Fortsetzung nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
Für den mitversicherten Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* und/oder deren unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft* lebenden Kinder besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Folge-Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Folge-Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
*) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Der mitversicherte Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie deren unverheiratete Kinder bleiben zunächst weiter abgesichert – und zwar bis zum nächsten Fälligkeitstermin für den Beitrag. Wer als überlebender Ehegatte oder Lebenspartner dann die nächste Beitragsrechnung bezahlt, führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und/oder deren unverheiratete Kinder bis zum nächsten Folge-Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wer ist nach dem Todesfall vom Fortbestand des Schutzes erfasst?
Der mitversicherte Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner sowie deren unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Wie wird der überlebende Partner selbst zum Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Folge-Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was gilt als eingetragener Lebenspartner?
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.