Die Degenia Hundehaftpflichtversicherung schließt im Tarif T24 - premium auch eine gewerbliche Nutzung und nebenberufliche Tätigkeit mit dem Hund ein – bis zu einer begrenzten Jahresumsatzsumme und mit klarer Ausnahme bei der Jagd.
Abweichend zu § 1 und § 5 BBR gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird, als mitversichert.
Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die Jahresumsatzsumme ist auf 3.000 EUR begrenzt.
- Ausgeschlossen ist die Nutzung zur Jagd.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer mit seinem Hund nebenberuflich oder freiberuflich Geld verdienen möchte, ist in diesem Tarif grundsätzlich mitversichert – solange die damit erzielten Jahresumsätze innerhalb der festgelegten Grenze bleiben. Für den Einsatz des Hundes zur Jagd besteht dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Ist eine gewerbliche Nutzung des Hundes mitversichert?
Ja. Abweichend zu § 1 und § 5 BBR gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird, als mitversichert.
Bis zu welchem Umsatz gilt der Versicherungsschutz?
Die Jahresumsatzsumme ist auf 3.000 EUR begrenzt.
Ist die Nutzung des Hundes zur Jagd mitversichert?
Nein, die Nutzung zur Jagd ist ausgeschlossen.
Welche Bedingungen werden hier abgeändert?
Die Regelung gilt abweichend zu § 1 und § 5 BBR.