Nach einem Schadensfall in der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Welche Fristen dabei gelten und ab wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt Folgendes für die Kündigung nach einem Versicherungsfall:
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadensfall haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu beenden. Auslöser sind eine geleistete Schadensersatzzahlung oder die gerichtliche Zustellung einer Klage. Wichtig ist die Frist von einem Monat, innerhalb derer die Kündigung dem Vertragspartner in Textform zugehen muss. Während die Kündigung des Versicherungsnehmers sofort wirksam werden kann, greift die Kündigung des Versicherers erst nach Ablauf eines Monats.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024