Wenn sich in der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia das versicherte Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften erhöht, darf der Versicherer das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen – doch dieses Kündigungsrecht erlischt schon nach einem Monat, wenn er es nicht rechtzeitig ausübt.
Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Verändert sich die Rechtslage so, dass das abgesicherte Risiko steigt, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Er muss sich allerdings zügig entscheiden: Nutzt er sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, entfällt diese Möglichkeit.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer nach einer Risikoerhöhung kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer zur Kündigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Kann das Kündigungsrecht des Versicherers erlöschen?
Ja. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was löst dieses Kündigungsrecht aus?
Ausgelöst wird es durch eine Erhöhung des versicherten Risikos, die auf der Änderung bestehender oder dem Erlass neuer Rechtsvorschriften beruht.