Bei der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wer davon unwissentlich betroffen ist, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen – allerdings nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis.
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Recht auf Aufhebung des später geschlossenen Vertrages:
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
- Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Ist ein und dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Haben Sie eine solche Doppelversicherung nicht bewusst herbeigeführt, können Sie darum bitten, dass der jüngere Vertrag aufgehoben wird. Dafür sollten Sie sich zeitnah melden, nachdem Sie von der Situation erfahren haben.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn eine Mehrfachversicherung unwissentlich entstanden ist?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Innerhalb welcher Frist muss ich das Recht auf Aufhebung geltend machen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.