In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia werden zentrale Begriffe und besondere Klauseln erklärt: vom Versicherungsjahr über die Schadenfreiheits-Regelung beim Selbstbehalt bis hin zu Innovationsklausel, Online-Tarif, Versichererwechsel, Beitragsanpassung, Leistungsgarantie und Kündigungsrechten.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung:
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Vereinbarung:
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.
- SF 0 SB 150 EUR
- SF 1 SB 150 EUR
- SF 2 SB 150 EUR
- SF 3 SB 0 EUR
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht.
Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen:
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Tierhalterhaftpflichtversicherung der vereinbarten Produktlinie classic, premium oder optimum (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen und Klauseln und die Leistungsbeschreibung zum Versicherungsschutz) für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
- das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) und
- die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode Anwendung, die auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet.
Besonderheit „Online-Tarif“:
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“ zugrunde liegt, gilt folgendes:
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller ausschließlich per E-Mail übersandt wird und zwar an die E-Mail-Adresse, die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird.
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf). Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine etwaig neue E-Mail-Adresse mitzuteilen und eine Zustellung von E-Mails bzw. Dokumenten an Sie so nicht mehr möglich ist.
Der Antragsteller kann uns den E-Mail-Widerruf oder die Mitteilung einer neuen E-Mail-Adresse per Post, per E-Mail oder per Fax zusenden.
Wechsel des Versicherers:
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Beitragsanpassung:
In Erweiterung der § 15 AHB ist die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten.
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.
Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen:
Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu Grunde liegenden „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für private Tierhaltung Sie in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen (Stand April 2011).
Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse:
Wir garantieren Ihnen, dass unsere Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2010 erfüllen.
Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland:
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.
Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG:
- Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Versicherer durch.
- degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind.
- degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
- Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Die Begriffsbestimmungen und Klauseln legen fest, wie zentrale Vertragsdetails funktionieren: Sie erklären, was ein Versicherungsjahr umfasst, wie sich schadenfreie Jahre auf den Selbstbehalt auswirken, unter welchen Bedingungen sich Ihr Vertrag automatisch durch verbesserte Bedingungen aktualisiert, was beim Online-Tarif per E-Mail-Kommunikation gilt und welche Rechte Sie bei einem Versichererwechsel, einer Beitragsanpassung oder einem Umzug ins Ausland haben. Zudem wird beschrieben, welche Aufgaben die degenia Versicherungsdienst AG in der Vertragsverwaltung übernimmt. Diese Zusammenfassung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr erstreckt sich über zwölf Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt; die folgenden Jahre sind bis zum Vertragsablauf jeweils ganze Jahre.
Wie wirkt sich ein schadenfreies Jahr auf den Selbstbehalt aus?
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Jahres die Einstufung in die nächste höhere Schadenfreiheitsstufe. In SF 3 beträgt der Selbstbehalt 0 EUR, in SF 0 bis SF 2 jeweils 150 EUR. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.
Was gilt beim Online-Tarif?
Beim Online-Tarif werden der Versicherungsschein sowie alle Dokumente und die Korrespondenz ausschließlich per E-Mail an die bei der Beantragung angegebene Adresse übersandt, und zwar ohne besondere Verschlüsselung. Sie können später den Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf); dann wird zur nächsten Beitragsfälligkeit in den dafür vorgesehenen Tarif gewechselt und ein erhöhter Beitrag fällig.
Kann die degenia den Versicherer wechseln?
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers den Versicherer zu wechseln – jedoch nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und gleichbleibendem Beitrag/Beitragssatz. Der Wechsel ist innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen und eröffnet ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Welche Rechte habe ich bei einer Beitragserhöhung?
Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung. Die Anpassung wird spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mitgeteilt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024