Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia bietet im Tarif T24 - premium eine Vorversicherungsgarantie: Versicherungsschutz greift, wenn eine Leistung im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Gesellschaft nicht oder nur mit geringerer Entschädigungsgrenze versichert war – begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in einem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft:
- a) nicht oder
- b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze
versichert ist.
Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie bleibt gemäß § 6 AHB unverändert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr früherer Vertrag bei einer anderen Gesellschaft eine bestimmte Leistung gar nicht oder nur bis zu einer niedrigeren Grenze abgedeckt hat, kann die Vorversicherungsgarantie in einem Versicherungsfall einspringen. Sie greift im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag und ist auf die im aktuellen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die grundsätzliche Höchstgrenze pro Versicherungsfall bleibt dabei unverändert bestehen.
Häufige Fragen
Wann greift die Vorversicherungsgarantie?
Sie greift, wenn eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft nicht oder mit einer geringeren Entschädigungsgrenze versichert war.
Auf welche Höhe ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Auf welchen Vorvertrag bezieht sich die Garantie?
Sie bezieht sich auf den unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Ändert sich die Gesamtleistung pro Versicherungsfall?
Nein. Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie bleibt gemäß § 6 AHB unverändert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024