In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia ist das versicherte Risiko klar umrissen: Der Versicherungsschutz erfasst die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein angegebenen Risiken, deren Erhöhungen und Erweiterungen sowie neu entstehende Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Auch gesetzliche Änderungen sind berücksichtigt.
In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt folgendes für das versicherte Risiko:
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in § 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht rund um die im Versicherungsschein genannten Risiken. Kommen neue Risiken hinzu oder verändern sich bestehende, kann der Schutz mitwachsen. Auch wenn sich Rechtsvorschriften ändern und dadurch das Risiko steigt, bleibt der Schutz grundsätzlich bestehen – der Versicherer hat unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind über das versicherte Risiko abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers sowie aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen.
Was ist die Vorsorgeversicherung?
Die Vorsorgeversicherung erfasst Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen. Sie ist in § 4 näher geregelt.
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen von Risiken ausgeschlossen?
Erhöhungen oder Erweiterungen der angegebenen Risiken sind grundsätzlich mitversichert. Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Änderungen von Rechtsvorschriften?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024