Bei der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia richtet sich die Laufzeit nach dem Versicherungsschein: Verträge ab einem Jahr verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird – hier erfahren Sie alle Fristen zu Verlängerung, Ende und Kündigung.
Für Dauer und Ende des Vertrages gilt Folgendes:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit Ihres Vertrages steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag ein Jahr oder länger, verlängert er sich von selbst um ein weiteres Jahr, solange keine rechtzeitige Kündigung vorliegt. Kürzere Verträge laufen einfach zum vereinbarten Termin aus, ohne dass Sie etwas tun müssen. Bei sehr langen Verträgen von über drei Jahren haben Sie ab dem dritten Jahr ein zusätzliches jährliches Kündigungsrecht. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen kurzlaufenden Vertrag kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Wie kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024