Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia regelt im Tarif T26, welche Personen als Halter, Mithalter oder Tierhüter mitversichert sind – vom Ehegatten über Familienangehörige bis zum nicht gewerbsmäßigen Tierhüter. Erfahren Sie, welche Ansprüche zwischen den Versicherten gedeckt sind, wie das Wiedereinfangen entlaufener Tiere abgesichert ist und welche Pflichten für mitversicherte Personen gelten.
Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind:
- a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz des Versicherungsnehmers;
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- b) der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist;
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- c) Familienangehörige der in Abschnitt A 1-2.1 a) und b) DEG-THV Hund 2026 genannten Personen, soweit sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- d) sonstige Personen, die mit dem Versicherungsnehmer nicht nur kurzfristig in häuslicher Gemeinschaft leben;
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- e) der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Ansprüche der Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer:
Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer:
Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Regressansprüche wegen Personenschäden:
Versichert sind darüber hinaus auch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere:
Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere. Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 3.000 EUR
- optimum: bis zu 5.000 EUR
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Geltung der Vertragsbestimmungen für mitversicherte Personen:
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wegfall des Versicherungsschutzes:
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Ausübung der Rechte und Obliegenheiten:
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch nahestehende Personen und Tierhüter beim Umgang mit dem Hund abgesichert. Je nach gewählter Tarifvariante können zudem Ansprüche zwischen den versicherten Personen sowie Kosten für das Wiedereinfangen eines entlaufenen Tieres übernommen werden. Die Verantwortung für die Vertragspflichten teilen sich der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind der Ehegatte bzw. Lebenspartner, der in häuslicher Gemeinschaft lebende und behördlich gemeldete Lebensgefährte, Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft, sonstige nicht nur kurzfristig in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sowie der Tierhüter, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Sind Ansprüche zwischen den Versicherten gedeckt?
Ansprüche der Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer sind in premium und optimum mitversichert, in classic nicht mitversichert. Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer sind in allen Tarifvarianten (classic, premium, optimum) mitversichert.
Werden Kosten für das Wiedereinfangen entlaufener Tiere übernommen?
Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere sind in classic nicht mitversichert, in premium bis zu 3.000 EUR und in optimum bis zu 5.000 EUR. Die Entschädigung in premium und optimum ist je Versicherungsjahr auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze begrenzt.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was passiert, wenn ein Ausschluss bei einer mitversicherten Person vorliegt?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.