Stirbt der Versicherungsnehmer, sichert die Degenia Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T26 den Fortbestand des Schutzes für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten und bestimmte Kinder bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin. Wer die nächste Prämienrechnung einlöst, wird neuer Versicherungsnehmer – geregelt für die Tarifvarianten classic, premium und optimum.
Für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, den Lebensgefährten des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder Lebensgefährten besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
- classic – mitversichert
- premium – mitversichert
- optimum – mitversichert
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken:
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Hund 2026.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Nahe Angehörige wie der Ehegatte, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährte oder bestimmte Kinder bleiben zunächst weiter abgesichert – und zwar bis zum nächsten Termin, an dem die Prämie fällig wird. Zahlt einer der genannten Partner die nächste Rechnung, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers und führt den Vertrag fort. Diese Regelung gilt in den Tarifvarianten classic, premium und optimum.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, den Lebensgefährten sowie unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Wer kann den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fortführen?
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
In welchen Tarifvarianten gilt der Nachversicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt und ist in classic, premium und optimum mitversichert.
Wie lange gilt der Schutz für die Angehörigen fort?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Inhalte aus: DEG-THV Hund 2026