Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia versichert im Tarif T26 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter oder Mithalter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere – in den Varianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert, jedoch nicht bei beruflicher oder gewerblicher Tierhaltung.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter/Mithalter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl. Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämienberechnung angegeben werden, ausgenommen Jagdhunde, für die Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie als Privatperson Halter oder Mithalter der im Versicherungsschein genannten Tiere sind. Dieser Schutz ist in den Varianten classic, premium und optimum enthalten. Wird ein Tier zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten, greift dieser Versicherungsschutz nicht. Für die Berechnung der Prämie sind grundsätzlich alle Tiere derselben Gattung im Haushalt anzugeben.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter oder Mithalter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
In welchen Tarifvarianten ist diese Leistung enthalten?
Die versicherten Eigenschaften und Tätigkeiten sind in den Varianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei beruflicher oder gewerblicher Tierhaltung?
Nein. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Welche Tiere müssen zur Prämienberechnung angegeben werden?
Sämtliche im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen angegeben werden. Ausgenommen sind Jagdhunde, für die Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht.