Die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium erweitert im Rahmen der Rohrleitungsversicherung den Schutz auf Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks: Ersetzt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen – bis zu klar definierten Entschädigungsgrenzen.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Zuleitungsrohre:
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
- Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr ist begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz reicht über das eigene Grundstück hinaus: Gehen Zuleitungsrohre der Wasserversorgung oder Rohre der genannten Heizungs- und Klimaanlagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks durch Frost oder einen sonstigen Bruch kaputt, kann der Versicherer im Tarif premium Entschädigung leisten. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt. Für die Leistung gelten feste Grenzen pro Schadenfall und pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind über die Erweiterte Rohrleitungsversicherung abgedeckt?
Abgedeckt sind außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Rohre?
Nein. Die Regelung gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Gibt es eine Höchstgrenze pro Versicherungsjahr?
Ja. Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr ist auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze begrenzt.
Gilt der Schutz auch für Rohre außerhalb des Grundstücks?
Ja. Die Leistung bezieht sich gerade auf Schäden, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintreten. Sie erweitert dazu § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.