Wird ein versichertes Gebäude verkauft, tritt bei der Degenia Wohngebäudeversicherung der Erwerber automatisch in den bestehenden Vertrag ein – bei Immobilien zum Datum des Grundbucheintrags. Damit übernimmt der neue Eigentümer sämtliche Rechte und Pflichten, während Veräußerer und Erwerber für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode als Gesamtschuldner haften.
Eintritt des Erwerbers in den Vertrag:
Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs.
Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.
Haftung für den Beitrag:
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
Kenntnis des Versicherers:
Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein versichertes Gebäude verkaufen, läuft der Versicherungsschutz nicht einfach aus. Stattdessen übernimmt die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer den bestehenden Vertrag – bei Immobilien ab dem Tag, an dem der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen wird. Für den Beitrag des laufenden Zeitraums können sowohl der frühere als auch der neue Eigentümer herangezogen werden. Damit der Versicherer den Wechsel berücksichtigt, muss er davon Kenntnis erhalten.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein versichertes Gebäude verkaufe?
Der Erwerber tritt an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein und übernimmt ab dem Eigentumsübergang die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
Zu welchem Zeitpunkt geht der Vertrag bei Immobilien über?
Bei Immobilien erfolgt der Eigentumsübergang zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber den Vertrag.
Wer zahlt den Beitrag in der Periode des Eigentumsübergangs?
Veräußerer und Erwerber haften für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt, als Gesamtschuldner.
Ab wann muss der Versicherer den Eintritt des Erwerbers anerkennen?
Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.