Führt der Versicherungsnehmer den Schaden in der Wohngebäudeversicherung der Degenia grob fahrlässig herbei, verzichtet der Versicherer je nach Tarifvariante ganz oder bis zu bestimmten Grenzen auf die Kürzung der Leistung – mit klaren Vorgaben für classic, premium und optimum.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß Abschnitt B 4-12.1.2 Allgemeiner Teil in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Dieser Verzicht gilt nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
Begrenzung des Verzichts je Versicherungsfall:
Der Verzicht auf die Kürzung der Versicherungsleistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu einer Versicherungsleistung von 10.000 EUR; bei einer Versicherungsleistung von mehr als 10.000 EUR 30 Prozent, maximal 50.000 EUR
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Bei Vereinbarung der Tarifvariante classic gilt Folgendes als vereinbart:
a) Der Versicherer verzichtet bei einer Versicherungsleistung von bis zu 10.000 EUR darauf, die Entschädigung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen; versicherte Kosten werden bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung mit eingerechnet.
Übersteigt die Entschädigungsleistung einen Betrag von 10.000 EUR und hat das Verschulden des Versicherungsnehmers grob fahrlässig mitgewirkt, so zahlt der Versicherer unabhängig von der Mitwirkung 30 Prozent von der Versicherungsleistung, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich darf ein Versicherer seine Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Hier verzichtet der Versicherer auf diese Kürzung – wie weit dieser Verzicht reicht, hängt von der gewählten Tarifvariante ab. In den Varianten premium und optimum ist der Verzicht mitversichert, in der Variante classic gelten betragsmäßige Grenzen. Für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen gilt der Verzicht nicht.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Der Versicherer verzichtet darauf, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Umfang dieses Verzichts richtet sich nach der Tarifvariante.
Welche Grenzen gelten in der Tarifvariante classic?
Bis zu einer Versicherungsleistung von 10.000 EUR wird nicht gekürzt. Bei mehr als 10.000 EUR zahlt der Versicherer 30 Prozent von der Versicherungsleistung, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR.
Wie ist der Verzicht in premium und optimum geregelt?
In den Tarifvarianten premium und optimum ist der Verzicht auf die Kürzung mitversichert.
Gilt der Verzicht auch bei Verletzung vertraglicher Bestimmungen?
Nein. Der Verzicht gilt nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
Werden versicherte Kosten bei der Entschädigung berücksichtigt?
In der Tarifvariante classic werden versicherte Kosten bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung mit eingerechnet.