Beim Eigentümerwechsel eines versicherten Gebäudes räumt die Degenia Wohngebäudeversicherung sowohl dem Versicherer als auch dem Erwerber besondere Kündigungsrechte ein. Wer welche Frist einhalten muss, wann das Recht erlischt und wer bis dahin den Beitrag zahlt, ist klar geregelt.
Kündigungsrecht des Versicherers:
- Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen.
- Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten.
- Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Kündigungsrecht des Erwerbers:
- Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
- Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt.
- Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
Beitragszahlung bei Kündigung:
Im Falle der Kündigung nach Abschnitt A 25-2.1 und Abschnitt A 25-2.2 DEG-VGB 2026 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Wechselt ein versichertes Gebäude den Eigentümer, können beide Seiten den bestehenden Vertrag beenden: Der Versicherer kann dem neuen Eigentümer gegenüber mit einem Monat Frist kündigen, der neue Eigentümer kann selbst sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Beide Rechte sind zeitlich begrenzt und verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig genutzt werden. Bis zur Kündigung bleibt der frühere Eigentümer allein für den Beitrag verantwortlich.
Häufige Fragen
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Kündigung gegenüber dem Erwerber einhalten?
Der Versicherer muss eine Frist von einem Monat einhalten. Sein Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Wie kann der Erwerber den Vertrag kündigen?
Der Erwerber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Erwerbers?
Es erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Wusste der Erwerber nicht, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Recht einen Monat nachdem er davon Kenntnis erlangt hat.
Wer zahlt den Beitrag bei einer Kündigung nach dem Eigentümerwechsel?
Im Falle der Kündigung nach Abschnitt A 25-2.1 und Abschnitt A 25-2.2 DEG-VGB 2026 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.