Wer in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26 vertraglich vereinbarte Obliegenheiten verletzt, muss mit spürbaren Folgen rechnen: Der Versicherer darf kündigen und kann darüber hinaus ganz oder teilweise von seiner Leistung frei werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten und worauf Versicherungsnehmer achten sollten, fasst dieser Beitrag zusammen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Abschnitt B 3-3.1.2 und B 3-3.3 Allgemeiner Teil Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer im Rahmen des Vertrags einhalten muss. Wird eine dieser Pflichten verletzt, kann das zwei Konsequenzen haben: Der Versicherer kann den Vertrag kündigen und er kann die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Ob und in welchem Umfang das geschieht, richtet sich nach den im Vertrag genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung im Tarif T26?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wo sind die maßgeblichen Obliegenheiten geregelt?
Die relevanten Obliegenheiten sind in Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 genannt.
Unter welchen Voraussetzungen greifen diese Folgen?
Die Folgen gelten unter den Voraussetzungen nach Abschnitt B 3-3.1.2 und B 3-3.3 Allgemeiner Teil.
Kann der Versicherer die Leistung vollständig verweigern?
Ja, der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Der genaue Umfang hängt von den im Vertrag genannten Voraussetzungen ab.