In der Degenia Wohngebäudeversicherung gelten im Tarif T26 klare Sicherheitsvorschriften als zusätzliche Obliegenheiten: Versicherte Sachen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, ungenutzte und kalte Gebäudeteile müssen kontrolliert oder wasserführende Anlagen abgesperrt und entleert werden – und Rückstausicherungen sind funktionsbereit zu halten.
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen freigehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer übernehmen Sie bestimmte Pflichten, um Schäden vorzubeugen. Dazu gehört, Ihr Gebäude und die versicherten Sachen in gutem Zustand zu halten, entstandene Mängel zügig zu beheben sowie leerstehende oder unbeheizte Bereiche im Blick zu behalten. In der kalten Jahreszeit sollten Räume beheizt oder die Wasserleitungen abgesperrt und entleert sein. Zusätzlich sorgen funktionsfähige Rückstausicherungen und freie Abflussleitungen dafür, Wasserschäden zu vermeiden. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich beachten?
Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden müssen unverzüglich beseitigt werden.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile?
Sie müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was ist in der kalten Jahreszeit zu tun?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Wie werden Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden vermieden?
Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Zudem müssen die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freigehalten werden.