Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26 verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften auf eine Leistungskürzung – je nach Tarifvariante bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze. Welche Grenzen für classic, premium und optimum gelten, erfahren Sie hier.
Abweichend zu Abschnitt A 22-2 DEG-VGB 2026 und Abschnitt B 3-3.3.1 Allgemeiner Teil verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten nach Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach Abschnitt B 3-3.1.1 a) Allgemeiner Teil bis zu der vereinbarten Versicherungsleistung darauf, in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt.
Der Verzicht auf die Kürzung der Versicherungsleistung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu einer Versicherungsleistung von 50.000 EUR
- optimum: bis zu einer Versicherungsleistung von 500.000 EUR
Abschnitt A 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
Was bedeutet das konkret?
Verletzt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig bestimmte Pflichten oder Sicherheitsvorschriften, dürfte der Versicherer die Leistung eigentlich anteilig kürzen. In den Tarifvarianten premium und optimum verzichtet die Degenia bis zu der jeweils genannten Höhe auf diese Kürzung. In der Variante classic ist dieser Verzicht nicht mitversichert. Über die genannte Grenze hinaus bleibt das Recht auf Kürzung bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten?
Der Versicherer verzichtet in den entsprechenden Tarifvarianten bis zu der vereinbarten Versicherungsleistung darauf, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Bis zu welchem Betrag gilt der Verzicht auf die Leistungskürzung?
In der Variante premium bis zu einer Versicherungsleistung von 50.000 EUR, in der Variante optimum bis zu 500.000 EUR. In der Variante classic ist der Verzicht nicht mitversichert.
Gilt der Verzicht pro Versicherungsfall?
Ja, der Verzicht auf die Kürzung der Versicherungsleistung ist je Versicherungsfall auf die genannten Grenzen begrenzt.
Bleibt das Recht auf Leistungskürzung ganz aufgehoben?
Nein. Über die vereinbarte Versicherungsleistung hinaus bleibt das Recht auf Leistungskürzung unberührt.