Die Wohngebäudeversicherung der Degenia übernimmt im Tarif premium die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen an Ableitungsrohren und Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Verstopfung von Ableitungs- und Regenfallrohren innerhalb von Gebäuden:
- In Erweiterung von § 3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
- Weiterhin sind in Erweiterung von § 3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude mitversichert.
- Die Entschädigung gemäß Nr. 1 und 2 ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Verstopfen Ableitungs- oder Regenfallrohre innerhalb Ihres versicherten Gebäudes, hilft der Tarif premium bei den Kosten für die Beseitigung. Bei Ableitungsrohren gilt der Schutz zusätzlich auf dem Versicherungsgrundstück. Für die Erstattung gilt eine Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind bei einer Verstopfung mitversichert?
Mitversichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen an Ableitungsrohren und an Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Gebäudes?
Bei Ableitungsrohren sind die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird die Beseitigung erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Schutz?
Der Schutz besteht in Erweiterung von § 3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A im Tarif premium der Wohngebäudeversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024