In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif premium Brand- und Explosionsschäden durch Blindgänger mitversichert – etwa durch kontrollierte Sprengung oder unkontrollierte Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem 1. und 2. Weltkrieg. Welche Grenzen gelten und was ausgeschlossen ist, erfahren Sie hier.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Schäden durch Blindgänger:
- Abweichend von § 1.2 a) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
- Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
- Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
- Kosten, die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif premium bietet Schutz, wenn ein alter Blindgänger aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg an Ihrem versicherten Gebäude einen Brand- oder Explosionsschaden verursacht – egal ob er kontrolliert gesprengt wird oder unkontrolliert explodiert. Dieser Schutz gilt nur in Deutschland. Schäden im Zusammenhang mit ABC-Waffen sowie Kosten für Abbau, Abriss oder Evakuierung zum Entschärfen des Blindgängers gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Blindgänger-Schäden sind im Tarif premium versichert?
Versichert sind Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
Für welche Kampfmittel gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges. Er ist auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begrenzt.
Sind Schäden durch ABC-Waffen mitversichert?
Nein. Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht versichert.
Werden Kosten für die Entschärfung eines Blindgängers übernommen?
Nein. Kosten, die z.B. durch Abbau, Abriss oder Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichem entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024