Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif premium werden Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen ersetzt, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt ist. Hier erfahren Sie, wie diese Leistung geregelt ist.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium für Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen folgende Regelung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen nach einem Schaden zusätzliche Kosten, weil behördliche Auflagen erfüllt werden müssen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung im Tarif premium diese Mehrkosten. Die Erstattung ist dabei pro Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme möglich. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Mehrkosten durch behördliche Auflagen im Tarif premium versichert?
Ja. In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif premium Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen mitversichert.
Bis zu welcher Höhe werden diese Mehrkosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Gilt die Begrenzung pro Versicherungsfall?
Ja. Die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium.