In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif premium auch serienmäßig produzierte Anbaumöbel und -küchen mitversichert, sofern sie mit geringem Einbauaufwand an das Gebäude angepasst wurden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und bis zu welcher Höhe Entschädigung geleistet wird.
In Erweiterung von § 5.2 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Anbaumöbel und -küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- dass es sich um ein vom Gebäudeeigentümer selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
- dass der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder -küchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;
- dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Serienmäßig hergestellte Anbaumöbel und Einbauküchen, die nur mit geringem Aufwand an die Räume angepasst wurden, gelten hier als mitversichert. Der Schutz greift, wenn Sie das Ein- oder Zweifamilienhaus selbst nutzen, die Möbel selbst angeschafft haben und keine andere Versicherung dafür vollständig aufkommt. Für einen Versicherungsfall gilt dabei eine Obergrenze.
Häufige Fragen
Sind Anbaumöbel und Einbauküchen mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für Anbaumöbel und -küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Für welche Gebäude gilt der Schutz?
Voraussetzung ist, dass es sich um ein vom Gebäudeeigentümer selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt.
Bis zu welcher Höhe wird Entschädigung geleistet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung ebenfalls einspringt?
Der Schutz besteht als Subsidiärdeckung: Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann.
Muss ich die Möbel selbst angeschafft haben?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder -küchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024