In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif premium Gartenhäuser bis zu einem Neubauwert von 5.000 EUR als Grundstücksbestandteile mitversichert – erfahren Sie, welche Grenzen und Entschädigungshöchstwerte dabei gelten.
Für Gartenhäuser gilt im Tarif premium Folgendes:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden und der Neubauwert des Gartenhauses den Betrag von 5.000 EUR nicht übersteigt.
- Gartenhäuser, deren Neubauwert den Betrag von 5.000 EUR übersteigt, gelten als nicht mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR, max. das Zweifache pro Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Ein Gartenhaus auf Ihrem versicherten Grundstück ist über den Tarif premium abgesichert, solange sein Neubauwert 5.000 EUR nicht überschreitet. Gewächshäuser sind von dieser Mitversicherung ausgenommen. Ist ein Gartenhaus wertvoller als 5.000 EUR, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Im Schadensfall gibt es je Versicherungsfall eine Höchstentschädigung, die pro Versicherungsjahr insgesamt begrenzt ist.
Häufige Fragen
Ist mein Gartenhaus im Tarif premium mitversichert?
Ja, Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) gelten als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden und der Neubauwert 5.000 EUR nicht übersteigt.
Was gilt, wenn der Neubauwert über 5.000 EUR liegt?
Gartenhäuser, deren Neubauwert den Betrag von 5.000 EUR übersteigt, gelten als nicht mitversichert.
Sind Gewächshäuser ebenfalls mitversichert?
Nein, die Mitversicherung gilt für Gartenhäuser ohne Gewächshäuser.
Wie hoch ist die Entschädigung für Gartenhäuser?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR und maximal auf das Zweifache pro Versicherungsjahr begrenzt.
Inhalte aus: § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A