In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif premium auch Gewächshäuser bis zu einer Grundfläche von 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und bis zu welcher Höhe die Entschädigung begrenzt ist.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Gewächshäuser:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR, max. das Zweifache pro Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kleinere Gewächshäuser auf Ihrem versicherten Grundstück sind im Tarif premium automatisch als Bestandteil des Grundstücks in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Für diesen Schutz gilt eine bestimmte Größenobergrenze sowie eine festgelegte Höchstentschädigung pro Schadenfall und pro Jahr.
Häufige Fragen
Sind Gewächshäuser in der Degenia Wohngebäude Premium mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Bis zu welcher Grundfläche gilt der Versicherungsschutz für Gewächshäuser?
Der Schutz gilt für Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm.
Wie hoch ist die Entschädigung für Gewächshäuser?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr.
Müssen sich die Gewächshäuser auf dem versicherten Grundstück befinden?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt, soweit sich die Gewächshäuser auf dem versicherten Grundstück befinden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024