Wer in der Wohngebäudeversicherung der Degenia den Tarif premium wählt, erhält Schutz für Schäden am Gebäude, die unbefugte Dritte bei einem Einbruch, Einbruchsversuch oder Eindringen an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern verursachen – bis zu 20.000 EUR je Versicherungsfall und subsidiär zur Hausratversicherung.
Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs durch unbefugte Dritte:
In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes entstehen, wenn die Schäden dadurch verursacht wurden, dass ein unbefugter Dritter
- a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist,
- b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen.
Weitere Regelungen:
- Schäden, die an dem versicherten Gebäude entstanden sind, sind nur dann versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Nr. 1. a) oder b) sind.
- Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Verschaffen sich Unbefugte gewaltsam Zutritt zu Ihrem Gebäude – oder versuchen sie es –, übernimmt der Versicherer die Kosten, um die dabei beschädigten Gebäudeteile wie Türen, Fenster, Schlösser oder Rollläden wieder instand zu setzen. Der Schutz greift, wenn eine Hausratversicherung nicht ausreichend leistet, und ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Gebäudeteile sind bei einem Einbruch mitversichert?
Versichert sind Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes.
Ist auch ein Einbruchsversuch abgedeckt?
Ja. Versichert sind auch Schäden, die entstehen, wenn ein unbefugter Dritter versucht, in das versicherte Gebäude einzudringen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet die Subsidiärdeckung?
Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung erlangt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024