Fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Fällt die Wallbox durch einen versicherten Schaden aus, ersetzt der Versicherer eine Entschädigung pro Ausfalltag.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) mitversichert.
- Fällt die E-Ladestation durch einen versicherten Schaden aus, so ersetzt der Versicherer 10 EUR pro Ausfalltag für maximal 30 Tage.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine fest montierte Wallbox auf dem Versicherungsgrundstück nutzt, hat diese im Premium-Tarif der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert. Kann die Ladestation nach einem versicherten Schaden nicht genutzt werden, gibt es für die Ausfallzeit eine Entschädigung – begrenzt auf einen festen Tagessatz und eine maximale Dauer.
Häufige Fragen
Sind Wallboxen in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja. Im Tarif premium sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos in Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A mitversichert.
Was zahlt der Versicherer, wenn die Wallbox ausfällt?
Fällt die E-Ladestation durch einen versicherten Schaden aus, ersetzt der Versicherer 10 EUR pro Ausfalltag.
Wie lange wird der Ausfall der Ladestation ersetzt?
Die Entschädigung von 10 EUR pro Ausfalltag wird für maximal 30 Tage geleistet.
Welche Wallboxen sind abgedeckt?
Mitversichert sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024