In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium ist das im Bau befindliche Gebäude über die erweiterte Feuer-Rohbauversicherung geschützt – mit Deckung für Feuer, Leitungswasser und Sturm bereits vor der Bezugsfertigkeit und einer Haftzeit von maximal 24 Monaten.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für die erweiterte Feuer-Rohbauversicherung:
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz).
Mitversichert sind bei Neu-/Rohbauten:
- in der Feuerversicherung das Gebäude und die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt;
- in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Leitungswasser vor Bezugsfertigkeit mit Ausnahme von Frostschäden. Die Bestimmungen der § 12.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A bleiben unberührt;
- in der Sturmversicherung Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist und alle Türen eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind;
Dies gilt bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, so ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.
Haftzeit: Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 24 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Diese Leistung schützt Ihr Bauvorhaben schon während der Bauphase. Neben Feuerschäden am Rohbau und den gelagerten Baustoffen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Schäden durch Leitungswasser und Sturm mitversichert – und zwar bereits, bevor das Gebäude bezugsfertig ist. Der Schutz gilt für einen begrenzten Zeitraum und ist zeitlich gedeckelt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Was ist über die erweiterte Feuer-Rohbauversicherung versichert?
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz). Mitversichert sind in der Feuerversicherung das Gebäude und die auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Sind auch Leitungswasser- und Sturmschäden vor Bezugsfertigkeit gedeckt?
Ja. In der Leitungswasserversicherung sind Schäden durch Leitungswasser vor Bezugsfertigkeit mit Ausnahme von Frostschäden mitversichert. In der Sturmversicherung sind Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit mitversichert, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist, alle Türen eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder gleichwertig verschlossen sind.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Die Haftzeit ist maximal auf 24 Monate begrenzt.
Was ist zu tun, wenn die Bezugsfertigkeit früher eintritt?
Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024