In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum bestimmt das Gebäudealter den Beitrag: Maßgeblich ist das Baujahr, bei einer Komplettsanierung das Sanierungsjahr. Der Beitrag steigt jährlich um 2,5 %, eine Komplettsanierung kann eine Neuberechnung auslösen – hier erfahren Sie, welche Fristen und Kündigungsrechte gelten.
Grundlage der Beitragsberechnung:
Zur Berechnung des Beitrags ist unter anderem das Gebäudealter maßgebend. Zur Ermittlung des Gebäudealters wird das Jahr der Bezugsfertigkeit (Baujahr) herangezogen. Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn sein normaler Gebrauch ohne größere Erschwernisse und Einschränkungen möglich ist, unabhängig davon, ob es tatsächlich bereits bezogen ist.
Berücksichtigung von Sanierungen:
- Bei Gebäuden, deren gesamte Elektroinstallationen, das komplette Leitungswasser- und Heizungssystem sowie das Dach erneuert wurden (Komplettsanierung), wird zur Berechnung des Gebäudealters nicht das Baujahr, sondern das Sanierungsjahr herangezogen.
- Bei Gebäuden, die teilweise saniert (nur die gesamten Elektroinstallationen oder nur das komplette Leitungswasser- und Heizungssystem oder nur das Dach) wurden, wird keine anteilige Berechnung des Beitrags vorgenommen.
Jährliche Beitragserhöhung:
Der Beitrag erhöht sich aufgrund der Alterung des Gebäudes während der Vertragslaufzeit jedes Jahr um 2,5 %.
Komplettsanierung während der Vertragslaufzeit:
Wird während der Vertragslaufzeit eine Komplettsanierung vorgenommen und zeigt der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer an, wird eine Neuberechnung des Beitrags durchgeführt.
- Erfolgt die Anzeige innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten, wird der reduzierte Beitrag rückwirkend zum Datum, an dem alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, zugrunde gelegt.
- Erfolgt die Anzeige verspätet, wird erst ab Eingang der Mitteilung neu berechnet.
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die Anzeige, wird der Beitrag weiterhin ohne Berücksichtigung der Sanierung berechnet.
Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung:
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich aus Absatz 4 ergebenden Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Beitragshöhung erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wie alt Ihr Gebäude ist, wirkt sich auf den Beitrag aus. Als Alter zählt grundsätzlich das Baujahr – oder das Sanierungsjahr, wenn das Haus umfassend rundum erneuert wurde. Wird das Gebäude nur in einzelnen Bereichen erneuert, ändert das den Beitrag nicht. Während der Laufzeit steigt der Beitrag jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Melden Sie eine Komplettsanierung rechtzeitig, kann der Beitrag neu und günstiger berechnet werden. Steigt der Beitrag, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welches Jahr ist für das Gebäudealter maßgebend?
Grundsätzlich das Jahr der Bezugsfertigkeit (Baujahr). Bei einer Komplettsanierung wird stattdessen das Sanierungsjahr herangezogen.
Was gilt als Komplettsanierung?
Eine Komplettsanierung liegt vor, wenn die gesamten Elektroinstallationen, das komplette Leitungswasser- und Heizungssystem sowie das Dach erneuert wurden.
Wirkt sich eine Teilsanierung auf den Beitrag aus?
Nein. Bei einer Teilsanierung – etwa nur der Elektroinstallationen, nur des Leitungswasser- und Heizungssystems oder nur des Dachs – wird keine anteilige Berechnung des Beitrags vorgenommen.
Um wie viel steigt der Beitrag jährlich?
Der Beitrag erhöht sich aufgrund der Alterung des Gebäudes während der Vertragslaufzeit jedes Jahr um 2,5 %.
Bis wann muss ich eine Komplettsanierung anzeigen, damit der Beitrag rückwirkend sinkt?
Erfolgt die Anzeige innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten, wird der reduzierte Beitrag rückwirkend zum Datum des Abschlusses aller Sanierungsarbeiten zugrunde gelegt. Bei verspäteter Anzeige wird erst ab Eingang der Mitteilung neu berechnet, ohne Anzeige bleibt der Beitrag unverändert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024