Die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten, also Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Freiwillige Zuwendungen und die Begrenzung der Entschädigung sind dabei klar geregelt.
Feuerlöschkosten im Tarif optimum der Wohngebäudeversicherung:
- Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
- Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
- Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen im Zuge eines Versicherungsfalls Kosten für das Löschen eines Brandes, für die Sie aufkommen müssen, übernimmt der Versicherer diese Aufwendungen. Wenn Sie Personen, die beim Löschen geholfen haben, freiwillig etwas zukommen lassen möchten, sollten Sie dies vorab mit dem Versicherer abstimmen, damit eine Erstattung möglich ist. Die Erstattung hat je Versicherungsfall eine Obergrenze in Höhe der Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Werden Feuerlöschkosten erstattet?
Ja. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
Was sind Feuerlöschkosten?
Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Werden freiwillige Zuwendungen an Helfer erstattet?
Freiwillige Zuwendungen an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, werden nur ersetzt, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.