Die Wohngebäudeversicherung der Degenia leistet im Tarif optimum bei Brand- und Explosionsschäden durch Blindgänger aus dem 1. und 2. Weltkrieg innerhalb Deutschlands. Erfahren Sie, welche Ereignisse abgedeckt sind und welche Kosten sowie ABC-Kampfmittel ausgeschlossen bleiben.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Schäden durch Blindgänger:
- Abweichend von § 1.2 a) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
- Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
- Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
- Kosten, die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wird bei Arbeiten ein alter Blindgänger aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg gefunden und kommt es dabei zu Feuer- oder Explosionsschäden am versicherten Gebäude, springt der Tarif optimum ein – egal ob die Munition kontrolliert gesprengt wird oder unkontrolliert explodiert. Dieser Schutz gilt nur für Ereignisse in Deutschland und nur für herkömmliche Kampfmittel. Schäden im Zusammenhang mit ABC-Waffen sowie reine Vorsorgekosten wie Abriss, Abbau oder Evakuierung zur Entschärfung sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Blindgänger sind versichert?
Versichert sind Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
Gilt der Schutz auch für Kampfmittel im Ausland?
Nein. Der Versicherungsschutz ist auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begrenzt, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
Sind Schäden durch ABC-Waffen abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
Werden Kosten für Abriss oder Evakuierung erstattet?
Nein. Kosten, die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.