Bei Nässeschäden übernimmt die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif optimum die Kosten einer Leckortung – und zwar auch dann, wenn kein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum Folgendes für Leckortungskosten:
- In Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Nässe aus, muss zunächst die undichte Stelle gefunden werden. Diese Suche nach dem Leck wird bei Nässeschäden erstattet – selbst dann, wenn am Ende gar kein versicherter Schaden im eigentlichen Sinne vorliegt. Für diese Leckortung steht je Versicherungsfall ein Betrag von bis zu 1.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Werden Leckortungskosten auch ohne Versicherungsfall ersetzt?
Ja. Bei Nässeschäden ersetzt der Versicherer die Kosten einer Leckortung auch dann, wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Leckortung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Auf welcher Grundlage werden die Leckortungskosten übernommen?
Die Übernahme erfolgt in Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A im Tarif optimum.
In welchem Fall greift die Kostenübernahme für die Leckortung?
Die Kostenübernahme gilt bei Nässeschäden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024