Wer nach einem Schaden barrierefrei umbaut, erhält in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum die notwendigen Mehrkosten für den alters- und behindertengerechten Wiederaufbau erstattet – vorausgesetzt, der Schaden übersteigt 25.000 EUR. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Mehrkosten für alters- und behindertengerechten Wiederaufbau im Tarif optimum:
- Der Versicherer ersetzt die notwendigen Mehrkosten für den alters-/behindertengerechten Wiederaufbau der vom Schaden betroffenen Sachen, sofern der Schaden 25.000 EUR übersteigt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Gebäude nach einem Schaden wieder aufgebaut, können zusätzliche Kosten entstehen, wenn dabei alters- oder behindertengerecht gebaut wird. Diese Mehrkosten übernimmt der Versicherer im Tarif optimum, wenn der Schaden eine bestimmte Höhe überschreitet – bis zu einer festgelegten Obergrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Was wird bei einem alters- und behindertengerechten Wiederaufbau erstattet?
Erstattet werden die notwendigen Mehrkosten für den alters-/behindertengerechten Wiederaufbau der vom Schaden betroffenen Sachen.
Ab welcher Schadenhöhe greift diese Leistung?
Der Versicherer ersetzt die Mehrkosten, sofern der Schaden 25.000 EUR übersteigt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024