Die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum erstattet bei der Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierungsmaßnahmen, sofern diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierung:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
- Soweit Maßnahmen nach Satz 1 bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versicherter und vom Schaden betroffener Gebäudeteil wiederhergestellt, übernimmt der Versicherer auch die zusätzlichen Kosten, wenn dabei energetisch modernisiert wird – und zwar, obwohl keine Behörde diese Modernisierung vorschreibt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen dem entsprechen, was für Neubauten dem Stand der Technik entspricht, und dass sie tatsächlich durchgeführt werden. Diese Leistung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vorstehenden Angaben.
Häufige Fragen
Werden Mehrkosten für energetische Modernisierung auch ohne behördliche Auflage ersetzt?
Ja. Der Versicherer ersetzt bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Müssen die Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden?
Ja. Ersetzt werden Mehrkosten für tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
Werden Kosten ersetzt, wenn die Maßnahmen schon vor dem Schaden veranlasst wurden?
Nein. Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.