In der Wohngebäudeversicherung der Degenia deckt der Tarif optimum unbenannte Gefahren ab: Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Der Beitrag zeigt die versicherten Schäden, die zahlreichen Ausschlüsse und die vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 EUR je Versicherungsfall.
Versicherte Schäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hätten vorhersehen können.
Ausschlüsse:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
- a) Schäden, die bei der degenia Versicherungsdienst AG gegen Prämienzuschlag versicherbar sind (z.B. über weitere Elementargefahren);
- b) Schäden, die im Rahmen dieser Wohngebäudeversicherung explizit ausgeschlossen sind;
- c) vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
- d) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentant bekannt sein mussten;
- e) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Verfügung von hoher Hand, innere Unruhen, Terrorakte;
- f) Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
- g) Schäden durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler;
- h) Schäden durch Senken, Reißen, Dehnen, Schrumpfen an Gebäuden und Gebäudeteilen einschließlich Grundstücksbestandteilen wie Hof-, Gehsteigbefestigungen und Straßen;
- i) Schäden durch Wartung, Umbau, Umrüstung, Reparatur, Bearbeitung oder Instandsetzung;
- j) Ausfall oder Fehlfunktion von EDV- oder elektronisch gesteuerten Anlagen der Energieversorgung, der Klima-, Mess- oder Regeltechnik;
- k) Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung;
- l) Schäden durch allmähliche Einwirkungen auf versicherte Sachen, unabhängig von der Ursache oder mitwirkenden Umständen;
- m) Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß, Rost, Korrosion und Erosion, jedoch sind versichert Schäden durch Rohrbruch;
- n) Schäden durch Verderb, Verfall, Ungeziefer, Fäulnis, Substanzverlust, Verfärbung oder Strukturveränderung, es sei denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
- o) Schäden an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und deren Zubehör, sowie an und in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- p) Schäden durch Sturmflut;
- q) Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanalisation, es sei denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
- r) Bruchschäden an Zu-/Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsortes verlegt sind und nicht der Ver- und Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt;
- s) Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren oder durch andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch ein versichertes Ereignis entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- t) Schäden an und durch Bau- und Montageleistungen, jedoch sind mitversichert Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall von Luftfahrzeugen, deren Teile oder Ladung, Leitungswasser, Sturm/Hagel;
- u) Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, seinen Repräsentanten, Mietern, deren Besuchern oder sonstigen im Gebäude berechtigt anwesenden Personen betrieben werden;
- v) Schäden durch einfach Diebstahl versicherter Sachen;
- w) Schäden durch Erdsenkung über nicht naturbedingten Hohlräumen (z.B. Tunnel, Bergwerkstollen), Erdsenkung infolge Übertagebau,
Selbstbeteiligung:
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 EUR gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein für unbenannte Gefahren erweitert den Schutz auf Schäden, die nicht ausdrücklich in einer der klassischen Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser genannt sind. Entscheidend ist, dass der Schaden plötzlich, von außen und unvorhersehbar eintritt. Damit soll auch Unerwartetes abgedeckt werden. Gleichzeitig gibt es eine lange Liste an Ausnahmen – etwa vorsätzliche Schäden, Verschleiß, bekannte Mängel oder Kriegsereignisse. Bei einer Leistung bleibt zudem ein fester Eigenanteil je Schadenfall bei Ihnen.
Häufige Fragen
Was sind unbenannte Gefahren im Tarif optimum?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wann gilt ein Schaden als unvorhergesehen?
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hätten vorhersehen können.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 EUR gekürzt.
Sind Schäden durch Verschleiß mitversichert?
Nein. Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß, Rost, Korrosion und Erosion sind ausgeschlossen, jedoch sind Schäden durch Rohrbruch versichert.
Sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden abgedeckt?
Nein. Vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024