Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet die Degenia in der Wohngebäudeversicherung im Tarif optimum darauf, ihre Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Dieser Verzicht gilt jedoch nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
- Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß § 15.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt B in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Dieser Verzicht gilt nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Schaden durch grobe Fahrlässigkeit selbst verursachen, zieht der Versicherer im Tarif optimum die Leistung nicht anteilig ab, wie es sonst nach der Schwere des Verschuldens möglich wäre. Diese Kulanz greift allerdings nicht, wenn vertragliche Bestimmungen verletzt wurden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen im Tarif.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein. Im Tarif optimum verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt.
Gilt der Kürzungsverzicht in jedem Fall?
Nein. Der Verzicht gilt nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
Auf welche Regelung bezieht sich der Kürzungsverzicht?
Der Verzicht bezieht sich auf § 15.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt B, wonach die Leistung sonst im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt werden könnte.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.