In der Wohngebäudeversicherung optimum der Degenia beteiligt sich der Versicherer an den Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater oder einen baubiologischen Berater. Der Schutz gilt für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und die Entschädigung auf 350 EUR einmalig begrenzt.
Beteiligung an den Kosten der Beratung:
- In Erweiterung von § 7 DEG-VGB 2024 Abschnitt A beteiligt sich der Versicherer an den Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater.
- Der Versicherungsschutz gilt für ein Ein- / Zweifamilienhaus.
Voraussetzung für die Leistung:
Anspruch auf die Leistung besteht, wenn
a) infolge eines Versicherungsfalls eine der folgenden Beschädigungen eingetreten ist:
- aa) Totalschaden der Heizungsanlage
- bb) vollständiger Fassadenschaden an einer oder mehrerer Fassaden des Gebäudes
- cc) Schaden, der mehr als 10 % Neueindeckung- oder Dämmung des Daches erfordert
- dd) Schaden, der den Austausch von Fenster mit Rahmen oder Türen erfordert
oder
b) der Vertrag in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Jahren schadenfrei gewesen ist
oder
c) vom Versicherungsnehmer eine Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienten Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist.
Höhe und Umfang der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist auf 350 EUR begrenzt und wird während der Vertragslaufzeit einmalig vom Versicherer geleistet.
Was bedeutet das konkict?
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus versichert hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine fachkundige Energieberatung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater oder einen baubiologischen Berater in Anspruch nehmen. Der Versicherer beteiligt sich einmalig während der Vertragslaufzeit mit einem festgelegten Betrag an den Kosten. Diese Erklärung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Für welchen Gebäudetyp gilt die Kostenbeteiligung?
Der Versicherungsschutz gilt für ein Ein- / Zweifamilienhaus.
Wer darf die Beratung durchführen?
Die Beratung muss durch einen von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater erfolgen.
Wann besteht Anspruch auf die Leistung?
Anspruch besteht, wenn infolge eines Versicherungsfalls bestimmte Schäden eingetreten sind (z. B. Totalschaden der Heizungsanlage, vollständiger Fassadenschaden, Schaden mit mehr als 10 % Neueindeckung oder Dämmung des Daches oder Austausch von Fenstern mit Rahmen bzw. Türen), oder wenn der Vertrag in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Jahren schadenfrei war, oder wenn eine Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienten Schadenersatz in Anspruch genommen wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist auf 350 EUR begrenzt und wird während der Vertragslaufzeit einmalig vom Versicherer geleistet.
Wie oft kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Die Leistung wird während der Vertragslaufzeit einmalig erbracht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024