Die Vorversicherungsgarantie im Tarif optimum der Degenia Wohngebäudeversicherung greift, wenn eine Leistung im aktuellen Vertrag gegenüber dem unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Gesellschaft nicht oder nur mit geringerer Entschädigungsgrenze versichert war – begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Versicherungsumfang
Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in einem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft
- a) nicht oder
- b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze
versichert ist.
Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie bleibt gemäß § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A unverändert.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Was bedeutet das konkret?
Die Vorversicherungsgarantie soll Lücken auffangen, die beim Wechsel zu diesem Vertrag entstehen können. War eine Leistung beim vorherigen Versicherer nicht oder nur mit einer niedrigeren Grenze abgesichert, kann im Versicherungsfall dennoch eine Entschädigung geleistet werden. Diese Leistung ist jedoch auf die im aktuellen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, und die allgemeine Begrenzung der Gesamtleistung je Versicherungsfall bleibt bestehen.
Häufige Fragen
Wann greift die Vorversicherungsgarantie?
Sie greift, wenn eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft nicht oder mit einer geringeren Entschädigungsgrenze versichert ist.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Ändert sich durch die Vorversicherungsgarantie die Gesamtleistung je Versicherungsfall?
Nein. Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie bleibt gemäß § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A unverändert.
Auf welchen Vorvertrag bezieht sich die Garantie?
Maßgeblich ist der unmittelbare Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024