In der Wohngebäudeversicherung der Degenia legt der Tarif optimum fest, wie die Vorversicherungsgarantie funktioniert: Im Schadenfall weist der Versicherungsnehmer die frühere Deckung über die Vorversicherungsunterlagen nach. Welche Leistungen ausgeschlossen sind, welche Obliegenheiten und Selbstbeteiligungen vorgehen und wie die Klausel gekündigt werden kann, ist hier zusammengefasst.
Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie vereinbarten Klauseln) zu erbringen.
Begrenzungen des Versicherungsschutzes:
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren,
- Schäden durch Glasbruch,
- außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken,
- weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Starkregen),
- Assistanceleistungen,
- Leistungen, die bei der degenia Versicherungsdienst AG oder dem Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag versicherbar sind und
- Schäden, die im Rahmen dieser Bedingungen explizit ausgeschlossen sind (z. B. Schäden durch Sturmflut oder Krieg).
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sanierungsmaßnahmen), gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Kündigung:
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorversicherungsgarantie soll den Schutz aus dem früheren Vertrag überbrücken. Damit sie im Schadenfall greift, legt der Versicherungsnehmer die Unterlagen des Vorvertrages vor. Bestimmte Bereiche – etwa Glasbruch, weitere Naturgefahren oder nur gegen Zuschlag versicherbare Leistungen – sind davon ausgenommen. Bestehende Obliegenheiten, Selbstbeteiligungen und Klauseln des aktuellen Vertrages haben Vorrang. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können die Klausel jederzeit in Textform kündigen.
Häufige Fragen
Wie weise ich die Vorversicherung im Schadenfall nach?
Durch Einreichung der Vorversicherungsunterlagen: Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie der vereinbarten Klauseln.
Welche Leistungen deckt die Vorversicherungsgarantie nicht ab?
Nicht umfasst sind unter anderem Allgefahrendeckung oder unbenannte Gefahren, Glasbruch, Risiken außerhalb Deutschlands, weitere Naturgefahren (z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Starkregen), Assistanceleistungen, nur gegen Prämienzuschlag versicherbare Leistungen sowie explizit ausgeschlossene Schäden wie Sturmflut oder Krieg.
Gelten bestehende Selbstbeteiligungen trotz der Garantie?
Ja. Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie vereinbarte Klauseln gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können sie nachträglich einschränken oder ausschließen.
Kann die Klausel gekündigt werden?
Ja. Versicherungsnehmer und die degenia Versicherungsdienst AG können sie jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang zum selben Zeitpunkt kündigen.
Was passiert, wenn der Versicherer von der Leistungspflicht befreit ist?
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht befreit (z. B. bei Prämienverzug, Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung oder arglistiger Täuschung), erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.