Bei einem Brand übernimmt die Degenia in der Wohngebäudeversicherung Classic die notwendigen Feuerlöschkosten, zu deren Zahlung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Freiwillige Zuwendungen an Helfer werden nur mit vorheriger Zustimmung ersetzt, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Feuerlöschkosten:
- Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
- Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
- Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es an Ihrem versicherten Gebäude brennt, kommen häufig Kosten für die Brandbekämpfung auf Sie zu, die Sie tragen müssen. Diese notwendigen Feuerlöschkosten übernimmt der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Grenze. Möchten Sie darüber hinaus Helferinnen und Helfern freiwillig etwas zukommen lassen, sollte dies vorher mit dem Versicherer abgestimmt sein, damit eine Erstattung möglich ist.
Häufige Fragen
Werden Feuerlöschkosten übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Was zählt zu den Feuerlöschkosten?
Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Werden freiwillige Zuwendungen an Helfer erstattet?
Freiwillige Zuwendungen an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024