In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium sind auch Schäden durch den Überschallknall eines Flugzeuges abgedeckt: Wird eine versicherte Sache durch die entstehende Druckwelle zerstört oder beschädigt oder kommt sie infolge eines solchen Ereignisses abhanden, leistet der Versicherer Entschädigung.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium für den Überschallknall Folgendes:
- In Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht ein Flugzeug einen Überschallknall, entsteht eine Druckwelle. Beschädigt oder zerstört diese Druckwelle versicherte Sachen oder gehen sie durch ein solches Ereignis verloren, ist dieser Schaden im Tarif premium mitversichert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Überschallknall mitversichert?
Ja. Im Tarif premium leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Schaden durch Überschallknall?
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Sind auch abhandengekommene Sachen abgedeckt?
Ja. Der Versicherer leistet auch für versicherte Sachen, die infolge eines Überschallknalls eines Flugzeuges abhandenkommen.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung besteht in Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A.