In der Wohngebäudeversicherung der Degenia zählt im Tarif premium auch Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden ausgetreten ist – eine wichtige Erweiterung beim Schutz gegen Wasserschäden.
Für Schwimmbecken gilt im Tarif premium:
- Abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser ungewollt aus einem Schwimmbecken innerhalb eines versicherten Gebäudes aus, wird dieses Wasser im Tarif premium wie Leitungswasser behandelt. Dadurch fällt ein solcher Wasseraustritt in den Schutzbereich, der sonst für Leitungswasser gilt. Diese unverbindliche Lesehilfe ersetzt nicht die Angaben im Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Wie wird Wasser aus Schwimmbecken im Tarif premium behandelt?
Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist, gilt im Tarif premium als Leitungswasser.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung gilt abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Muss sich das Schwimmbecken im versicherten Gebäude befinden?
Ja, es geht um Wasser aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden.
Gilt diese Regelung in jedem Tarif?
Die beschriebene Regelung bezieht sich auf den Tarif premium der Wohngebäudeversicherung der Degenia.